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Zeugniserstellung

Beim Ausscheiden aus einem Unternehmen haben Mitarbeiter einen Anspruch auf ein qualifiziertes Abschlusszeugnis gemäß der sogenannten Wohlwollenspflicht. Zusätzlich müssen mitunter auch Zwischenzeugnisse erstellt werden. Die Verantwortlichen empfinden die Erstellung von Zeugnissen oft als unbeliebte, zeitraubende Aufgabe, die letztlich auch Kosten verursacht. Dennoch ist ein hohes Maß an Konzentration erforderlich, denn ein „nebenher“ geschriebenes Zeugnis führt oft zu Reklamationen seitens des Arbeitnehmers.

Nutzen Sie daher unseren Service: Professionell unterstützen und entlasten wir Sie in Zeugnisangelegenheiten.
 

Paket Zeugniserstellung

  • Erstellung eines qualifizierten Zeugnisses
  • Benotung wie gewünscht
  • Grundlage: Positionsbeschreibungen und bisherige Zeugnisse

 

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